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... wieder auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt oder bei mittlerer Fahrlässigkeit auf 300 oder höchstens 650 DM festschreibt. Die Haftung für Vermögensschäden muß ausgeschlossen werden. Bis es soweit ist, muß sich die Praxis selbst helfen - und zwar durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Außerdem wollen die ADAC-Juristen mit der Assekuranz aushandeln, daß die Kaskoversicherer bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr unbegrenzt beim Arbeitnehmer Rückgriff nehmen. Worum es dabei geht, zeigt folgender Fall: Ein Busfahrer vergaß, die Handbremse anzuziehen. Das leere Fahrzeug rollte in einen Wald: Totalschaden. DerMann, kurz vor der Rente, soll der Versicherung die 100 000 Mark ersetzen, die sie an den Arbeitgeber gezahlt hat. Rückgriffe der Versicherer müssen auf höchstens 5000 DM begrenzt werden. Warum soll hier nicht möglich sein, was es in der Kfz-Haftpflicht schon lange gibt? Wegen eines einzigen Fehlers darf niemand ruiniert werden. URSULA HECKER »Wir haften nur, wenn wir grob fahrlässig handeln - zum Beispiel bei Rotlicht mit 100 km/h über die Kreuzung fahren. Trotz Blaulicht und Sondereinsatz müssen wir dort Schrittempo einhalten,<< Rudi Grimps, 31, Ebersberg, Notarztwagenfahrer »Wir haben drei Kinder. Die und meine Frau kennen es nur so, daß ich immer unterwegs bin. Ich muß jeden Tag zu ...