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... der Volksbank leisten. Auf Ersatz des Lohnausfalles soll nun der Staat eingeklagt werden. Mit einem tragischkomischen Vorfalle, ebenfalls aus dem Reiche administrativer Verfügungen, will ich schliessen: Direktor Wenzler vom Zürcher Schauspielhaus, ein Ausländer, wurde vom Schwurgerichte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe bedingt, zu einer Geldbusse unbedingt verurteilt. Er erhob Beschwerde beim Kassationsgericht und siegte mit seiner Auffassung, dass eine unbedingte Busse mit einer bedingten Gefängnisstrafe nicht vereinbar sei. Nach der Freisprechung durch das Schwurgericht kam er bei der Polizeidirektion um die Wiedererteilung der Fahrlizenz ein und hatte mit seinem Gesuche Erfolg. Wahrscheinlich aus Gründen der Revanche für seinen Erfolg vor dem Kassationsgericht erhielt Direktor W. mit Verfügung vom 29. Dezember 1924 als Neujahrsgeschenk den Ausweisungsbefehl, in dem sich folgende Begründung findet.: Bezeichnend für ihn (sc. Dir. Wenzler) ist die Tatsache, dass er kurz nach seiner Aburteilung durch das Schwurgericht bei der Polizeidirektion um die Wiedererteilmis der Fahrbewilligung nachsuchte. » Es scheint, dass in diesem Falle der Polizeidirektor, als Chef der Fremdenpolizei, vergessen hatte, was er als Oberhaupt der kantonalen Automobilkontrolle mit seiner Unterschrift genehmigt hatte. « Bezeichnend » ist übrigens auch, dass ...