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... außerhalb der Fahrbahn die Beendigung des Rennens der Klasse und die weiteren Anweisungen der Rennleitung abzuwarten. Bei der Hinund Rückfahrt zur bzw. von der Rennstraße sind die Bestimmungen der Verkehrsordnung und die polizeilichen Vorschriften innezuhalten. _ . Punkt 17. Die Fahrzeuge erhalten schwarze Nummern auf weißem Grunde. _ ., Punkt 18. Die Veranstalter lehnen den Nennenden, Fahrern und Mitfahrern gegenüber jede Haftpflicht für Personen und Sachschä- den, welche vor den Rennen oder während der Rennen eintreten könnten, ausdrücklich ab. Die meldenden Fabriken müssen sich, ihre Fahrer und Mitfahrer bei einer Versicherungsgesellschaft, deren Solvenz außer allem Zweifel steht, in Höhe von nicht unter 200 000 M. für jeden Schadensfall gegen Unfall und Haftpflicht versichern. Der Nachweis dieser Versicherungen ist an der Wage zu führen. Punkt 19. An einigen Tagen vor dem Rennen wird die Avus zeitweilig für den öffentlichen Verkehr gesperrt und für Versuchsfahrten freigegeben. Pimkt 20< Die Abnahme der Fahrzeuge findet im Eichenwäldchen an der Nordkurve statt. _ , _ Punkt 21. Die Fahrzeuge werden stehend in der durch das Los festgesetzten Reihenfolge gestartet. Dem Veranstalter steht das Recht zu, ein Rennen für beendet zu erklären und dasselbe abzubrechen, sobald die Zeit der ersten 10 Fahrer feststeht. Punkt 22. Für die ...