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... wurde ich von Polizeibeamten angehal ten: eine Routinekontrolle, wie man mir sagte.“ Führerschein und Wagenpapiere wurden ge nau untersucht und für gültig befunden. „Darauf“, erzählt Haberl, „hielt mir der Beamte ein Röhrchen unter die Nase und sagte ,blasen Sie mal’“. Haberl freilich dachte gar nicht daran, in den polizeilichen Luftballon zu pusten. Schließ lich hatte er innerhalb von rund sechs Stunden außer Tee nur einen Gin Tonic getrun ken. Er war so nüchtern, „nüchterner ging’s fast gar nicht mehr“. „Ich fragte den Beamten, ob ich überhaupt einen Anlaß zur Alkoholkontrolle gegeben ha be“, schildert Haberl weiter. Dem sei nicht so, gestand man dem prominenten Porschefah rer zu, aber blasen müsse er trotzdem. Fritz Haberl - ^ yivv;. Haberl weigerte sich standhaft und wurde mit zur Wache ge lotst. Dort entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Auch den Reaktionstest mußte er absol vieren, der jedoch eindeutig zu Bernd Splitter seinen Gunsten sprach. „Trotz dem“, ärgert sich Haberl, „ha ben die meinen Führerschein beschlagnahmt.“ Zweieinhalb Tage später war die Fahrerlaubnis von der Staatsanwaltschaft zurück, zu sammen mit dem Ergebnis der Blutprobe: 0,03 Promille. „Darauf stellt sich natürlich die Frage“, resümiert Haberl, „ist so etwas in Deutschland über haupt möglich?“ Dazu der Rechtsexperte des ADAC, Bernd Splitter: „Bei einer ...