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... mit der Änderung der SVG steht auch zur Debatte, ob künftig für Alkoholkontrollen noch ein begründeter Verdacht vorliegen soll oder ob die Polizeiorgane auch willkürliche Kontrollen vornehmen müssen/sollen/können/ dürfen. Der Autofahrer K. O. aus dem Kanton Zürich wurde im Juni 1997 nicht darüber informiert, dass die Möglichkeit besteht, den Führerausweis provisorisch bis zum Eintreffen der Blutprobeanalyse wieder zu erlangen. AM 15. JUN11997 um 0.15 Uhr wurde er von einem Streifenwagen der Kantonspolizei Aargau auf der A3 angehalten und zu einem Atemluft-Blastest aufgefordert. K. O. musste insgesamt dreimal blasen; der erste und der letzte Test erbrachten kein Ergebnis. Mündlich wurde nach dem dritten Versuch ein Wert von etwa l%o genannt. K.O. wurde zur Blutentnahme ins Spital Baden gefahren, der Führerausweis wurde ihm abgenommen und ein Bescheid innert zwei Wochen in Aussicht gestellt. Da sich K.O. denangeblichen Alkoholgehalt nicht erklären konnte - er hatte rund vier Stunden zuvor vier Deziliter Bier getrunken, sonst den ganzen Tag nichts Alkoholhaltiges -, beschloss er, sich von seiner Begleitung ins Universitätsspital Zürich fahren zu lassen, um sich dort um etwa 2 Uhr einer weiteren Blutprobe zu unterziehen. Innert einer Dreiviertelstunde lag der Bericht des Instituts fürklinische Chemie mit 51 erfassten Parametern und dem Ergebnis vor: ...