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... mit Neubauten oder anderen Reparaturen werden künftig die Randsteine und der angrenzende Trottoirbereich bei Fussgängerübergängen tiefer gelegt. Bei dieser Lösung wird der Randstein im Bereich des Fussgängerstreifens bis auf etwa 4 cm abgesenkt, das anschliessende Trottoir wird dem Niveau angepasst. Damit entfallen hier jegliche Rampen, die aus den angeführten Gründen abgelehnt werden müssen. Die zuständigen Stellen in Luzern betrachten den Einbau von «Invalidenrampen» als mehrjährigen Versuch, um die nötigen Erfahrungen zu sammeln. In Luzern sind die Rampen dem Randstein vorgesetzt und zum Teil so steil geraten, dass sie nach Auffassung der zuständigen städtischen Dienststellen insbesondere bei älteren und gehbehinderten Fussgängern zu Unfällen führen können. Sie dürften auch für Rollstuhlpatienten in dieser Form kaum die erhoffte Erleichterung bringen. Zudem ist beim Beispiel Luzern der Wasserabfluss in der Schale nicht befriedigend gelöst, was insbesondere im Winter durch Eisbildung ebenfalls zu Unfällen führen kann. Klare Trennung von Strasse und Trottoir Interessieren mögen in diesem Zusammenhang auch zwei Berichte der Direktion der Eidgenössischen Bauten in Bern und der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung. In beiden Berichten dieser kompetenten Stellen werden abgeschrägte Randsteine als Auffahrrampen an den Fussgängerstreifen ...