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... aufschwingt. Herrn Oberforstrat Dr. Reissinger ist zu danken, daß er die fünf Sätze aus dem Referat des Ministerialrats Landgrebe zitiert hat, die von wirklicher Erkenntnis der Situation zeugen: Daß nämist mehr | als Oelthermometer dungsgewalt bei sogenannten unterenBehördenliegenwird. Ein Staat, der Gesetze aus dem Dritten Reich verwirft, sollte sich schämen, daß er solche Notstandsgesetze erlassen hat. Ein Einspruch dagegen ist jetzt nun nicht mehr möglich; wir hatten ja so gewählt. Es bleibt uns nichts, als zu hoffen, daß es nie einen Anlaß für die Anwendung geben möge. Ernst Louis Sollmann, Junkersdorf Wer ist bei Beschlagnahme eigentlich für die Entrichtung der Kfz-Steuer und -Versicherung zuständig? Diese Frage dürfte wohl kaum zu jenen Einzelheiten zählen, welche zu beantworten die Obrigkeit gegenwärtig noch nicht in der Lage ist. Rüdiger Baun, Bopfingen Doch. In den einschlägigen Gesetzestexten ist die Frage völlig außer acht gelassen. Die Juristen des ADAC meinen jedoch, daß auch bei einer »leih weisen Inanspruchnahme« kein Zweifel darüber bestehen kann, daß der, der das Fahrzeug in Anspruch nimmt, nicht nur das Benzin, sondern auch Steuer und Versicherung zu zahlen hat. Red. Drehzahl- Oeldruck- Oelthermo- Ampere- Voltmeter Zeituhr messer messer meter meter VDO Tachometer Werke 6 Frankfurt/Main 90 ...