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... Schutzmann sich in Zivil oder uniformiert hinter einen Baum stellt, um einen unvernünftig fahrenden Kraftwagenführer ruhig weiterfahren zu lassen, ganz gleich., ob er 100 Meter weiter ein Kind überfährt, nur um ihn anzuzeigen, sondern es wird der Einwohnerschaft Gößnitz entschieden besser Rechnung getragen, wenn dieses Polizeiorgan durch Vortritt und Anruf verhindert, daß der betreffende Kraftwagenlenker in der unvorschriftsmäßigen Weise weiterfährt und dadurch Belästigungen und Gefährdung des Publikums verhütet. Dabei ist es ihm doch immer noch belassen, gleichzeitig zu stoppen und den Mann zur Anzeige zu bringen. Es ist weiter zu bedenken, daß ein Stoppen auf einer Strecke von 100 Meter niemals ein Beweis dafür ist, daß unvorschriftsmäßig gefahren wurde, denn es kommt im Stadtverkehr sehr häufig vor, daß mit Rücksicht auf Geschirre oder über die Straße springende Kinder, scheuende Pferde oder sonstige Umstände, sei es bei der Einoder Ausfahrt der Stoppstrecke die Geschwindigkeit einmal vergrößert werden muß, entweder um ein Unglück zu vermeiden, oder um ohne Motorkraft an einem Geschirr vorbeizugleiten. Aus diesem Grunde hatte die Ortsgruppe Schmölln des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs unlängst das zuständige Amtsgericht eingeladen, um durch Gerichtsbeamte selbst Stoppversuche machen zu lassen. Anwesend war der dem Schöffengericht ...