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... umzuwandeln. Gegenwärtig ist die Schweizdaran, ihre Bauund Ausrü- stungsvorschriften für Personenwagen, Nutzfahrzeuge und Busse dem einschlägigen Rechtder Europäischen Union (EU) anzupassen. Diese Massnahmesteht im Zusammenhang mit dem Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung. Der Erlass eigener, vom EU-Rechtabweichender Abgasbestimmungen stünde deshalb im Widerspruch zu den Bestrebungen für eine Harmonisierung der technischen Vorschriften, betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Ausserdem würde damit ein neues technisches Handelshemmniserrichtet. Ab dem 1. Oktober 1995werden in der EU für Personenwagen und schwere Motorwagen gleichwertige Abgasund Lärmvorschriften wie in .derSchweiz wirksam sein. Weitere Verschärfungen der betreffenden EU-Richtlinien bis zur Jahrtausendwende seien in Vorbereitung oder teilweise bereits beschlossen, hält der Bundesrat fest. Diese Verschärfungen sollen in der Schweiz zeitgleich zur Anwendung gelangen. Von der Diesel-Katalysatortechnik dürfen im übrigen nochkeine Wunder erwartet werden. Wie der Bundesrat darlegt, istdie Technik noch nicht so weit wie bei den Benzinmotoren. ImUnterschied zu diesen bewirkten die bisher bekannten Katalysatoren für Dieselmotoren —bedingt durch das Verbrennungsprinzip — nur eine geringe Verbesserung der Emissionen. Gerade die beim Dieselmotor kritischen Emissionen ...