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... entstandenen Schadens ist diese nicht verpflichtet. Für die von der Fabrik nicht selbst erzeugten Teile, wie Kugellager, Karosserie, Bereifung, elektrische Apparate und dergleichen beschränkt sich die Ge währ auf die Abtretung der Ansprüche, die ihr etwa gegen den Erzeuger zustehen. Eine Gewähr für die Haltbarkeit der Lackierung, für Fensterscheiben sowie gegen das Brummen der Karosserien wird nicht geleistet. Ein Mangel am Vertragsgegenstand, so wie an einer unter die Gewähr fallenden Reparatur oder Ersatzlieferung berechtigt keinesfalls zur Wandelung des Kaufes, Minderung des Kaufpreises oder zur Geltend machung von Schadenersatzforderungen irgendwelcher Art. Montagekosten sind der Fabrik zu ersetzen, ebenso Spesen für einen etwa zu ent sendenden Monteur. Die Fabrik ist nicht verantwortlich für irgendwelche Fehler dos Monteurs, die dieser bei Arbeiten außerhalb der Werkstätte begeht. Die Gewähr er lischt, wenn, abgesehen von Fällen dringender Not, Reparaturen von anderer Seite als von der Fabrik oder deren anerkannten Wagenvertretern vorgenommen werden. Das gleiche gilt, wenn das Fahrzeug von fremder Seite verändert wird oder Teile durch solche fremden Ursprungs ersetzt werden. Beschädigungen durch fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung oder Uberbeanspruchung sind von der Gewähr ausgeschlos sen. Die Gewähr erlischt, wenn ein Mangel nicht unverzüglich ...