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... schreiben Sie uns an folgende Adresse: Redaktion «Automobil Revue» (Leserbriefe), Postfach 2665, 3000 Bern 1 niger Lärm durch die Gegend führten. Dieser von der GD SBB keineswegs gebilligte, vielmehr zunächst gar in Abrede gestellte Bummelstreik bringt den überzeugenden Beweis, dass der Bahnlärm durch Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten ganz erheblich gemindert werden könnte. Die Bahnanstösser, denen es einer einflussreichen Lobby bis anhin mangelt, müssten in ihrem Kampf ums Recht gleiche Voraussetzungen und vor allem auch gleiche Einschränkungen für die beiden Verkehrsträger RaftH und Strasse fordern, insbesondere in folgenden vier Punkten: Gleiche Lärmgrenzund Alarmwerte für Bahnund Strassenverkehr Die heute geltenden Lärmschutzverordnungen des Bundes gestehen dem Bahnbetrieb wohl zahlenmässig dieselben, in Wirklichkeit aber mit Hilfe eines üblen Tricks durchwegs hö- heren Grenzund Alarmwerte zu als dem Strassenverkehr, mit der Begründung nämlich, es könne «der höheren Toleranz der Bevölkerung gegenüber dem Lärm des öffentlichen Bahnverkehrs durch eine Korrektur des Beurteilungspegels Rechnung getragen» werden. Ohne diesen feinen Kunstgriff könnte die Bahn die für den Strassenverkehr geltenden •Grenzwerte keinesfalls einhalten. 0 Ein Nachtfahrverbot für Güterzüge im selben Ausmass wie die jeweils geltenden Einschränkungen für den ...