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... Nach der Strafe: ab nach Hause! Das Bundesgericht hat die Wegweisung eines ausländischen Autofahrers bestä tigt. Er war nach einem Unfall zu einer unbedingten Strafe verurteilt worden.ä RAOUL STUDER Natürlich trifft die Strafe (z. B. Busse oder Haft) nach einem Verkehrsdelikt den Täter, und eine Massnahme (z. B. Ausweisentzug) trifft ihn oft noch mehr,auch wenn sie ausdrücklich nicht als Strafe vorgesehen ist. Aber des Landes verwiesen zu werden, ist vermutlich für einenTäter ausländischer Herkunft noch viel härter In seinem jüngsten Entscheid hat sich das Bundesgericht in Lausanne dessen ungeachtet nicht gescheut, eine vom Migrationsamt des Kantons Aargau für unbestimmte Zeit ausgesprochene Ausweisung aus der Schweiz zu bestätigen und den dagegen gerichteten Rekurs desBetroffenen abzuweisen. Nun kam ja die Landesverweisung nicht aus heiterem Himmel. Vorausgegangen warihr ein Raserunfall, bei dem zwei Verkehrsteilnehmer ihr Leben lassen mussten und der Betroffene aus dem Balkan als mitverantwortlicher Täter hiefür zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt wurde (vgl. AR 6/2007). Und dochmahnt eine nach einem Verkehrsdelikt verhängte Ausweisung zum Aufsehen. Die nach einem Mord oder nach einem schweren Vermögensdelikt ausgesprochene Landesverweisung nimmt man noch hin. Aber im Zusammenhang mit einemStrassenverkehrsdelikt? Ist da die ...