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... obliegt die Aufstellung des Jahressportprogramms des Gaues. Der Vorsitzende der Gau-Sportkommission wird jährlich einmal zu der im Frühjahr vor den Gau- Hauptversammlungen stattfindenden Sitzung der Zentral-Sportkotnmission und der Gausportleiter des A.D. A.C. zugezogen. Auf dieser Sitzung legt der Vorsitzende der Gau-Sportkommission das Jahres-Sportprogramm seines Gaues vor. Nach Genehmigung wird das gesamte Jahres-Sportprogramm einmalig im Verbandsorgan veröffentlicht. Jede einzelne Veranstaltung ist H Tage vor Abhaltung nochmals im Auszug zu ver- öffentlichen, und zwar einmalig. Dem Vorsitzenden der üau-Sportkommission obliegt die sportliche Organisation seines Gaues, sowie die sportliche Durchführung der üauveranstaltiingen im Sinne des A. D. A. C. Der Vorsitzende der Zentral-Sportkommission erstattet ferner am Ende jedes Kalenderjahres schriftlichen Bericht über den Verlauf der sportlichen Veranstaltungen des üaues an die Zentral-Sportkommission. Der Vorsitzende der Oau-Sportkommission ist verpflichtet, sich bei allen Ausschreibungen an die von der -Zentral-Sportkommission herausgegebenen „üruudziige für sportliche Veranstaltungen im A.D. A.C." zu halten. V. § 38 erhält als 3. Absatz nachstehenden Zusatz: Es wird den A. D. A. C.-Klubs empfohlen, in ihrem Vorstand eine „Klub-Sportkommission" entsprechend der ...