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... voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten wird. Die Aenderung des «Code de \a Route> kann nämlich nur durch einen Beschluss der obersten administrativen Behörde Frankreichs, des «Conseil d'Efat» erfolgen, der aber, wie man in Fachkreisen glaubt, der Ratifizierung keinerlei grundsätzliche Schwierigkeiten in den Weg legen dürfte. Es scheint daher heute schon der Hinweis berechtigt, dass der erwähnte Beschluss der französischen Automobilkommission keineswegs übers Knie gebrochen, sondern erst nach reiflicher Ueberlegung gefasst wurde. In der Tat war schon vor dem Kriege erwogen worden, ob man den Rechtsnicht durch den Linksvortritt ersetzen solle. Maurice Berger, damals Direktor des Normenbureaus der französischen Automobilindustrie, hatte einen umfangreichen Bericht ausgearbeitet, der den ganzen, umstrittenen Fragenkomplex des Vortrittsrechts ausführlich behandelte und jetzt wieder als theoretischwissenschaftliche Grundlage für die Beratungen der Zentralkommission diente. Anhand von praktischen Demonstrationen, die durch Berechnungen und Zeichnungen ergänzt werden, weist Berger in seinem Rapporf auf die mannigfachen Unzuträglichkeiten hin, die aus dem Rechtsvortritt erwachsen, so insbesondere auf die schlechteren Sichtmöglichkeiten, die Gefahr von Verkehrsstauungen an Kreuzungen usw. Zugleich lässt er Auto-JCasko-Versicherungen> ...