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... sich im Kaufvertrag unbe dingt die Kilometerleistung (nicht den Tachostand) bescheinigen lassen. derem die Fahrleistung in 1000 Kilometer-Schritten zugrunde gelegt. Beispiel: ein BMW 525i, Erstzulassung Mai 1992. Mit üppiger Ausstattung bringt die Limousine heute selbst mit 150 000 Kilometern noch knapp 20 000 Mark. Wird der Kilometerzähler um 70 000 auf dann 80 000 Kilometer zurückgeschraubt, klettert der Preis um fast 9000 Mark. Wer hingegen einen VW Golf GTD, Baujahr ’90, von 130 000 auf 76 000 Kilometer verjüngen läßt, kann anstatt 9300 Mark - nach Schwacke- Berechnung - mit 11 400 Mark rechnen. Ob flotter BMW oder älte rer Golf - möglich ist die Mani pulation grundsätzlich bei je dem Tacho mit digitalem Zähl werk. Die Justierer beschrän ken sich im wesentlichen al lerdings auf die Marken Audi, BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen. Den Herstellern paßte die Recherche von auto motor und sport nicht. Bevor geantwortet wurde, versuchten sie der Re daktion das Thema auszureden. Immerhin versicherte BMW- Pressesprecher Alfred Brode, daß jede Niederlassung feststel len könne, ob eine Manipula tion vorgenommen wurde. Wer die Armaturen ausbaue und an das BMW-Entwicklungszentrum einschicke, kön ne, so Bröde, damit rechnen, daß das Ausmaß des Betrugs - also die Differenz zwischen tatsächlicher Laufleistung und Tachostand - exakt ...