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... dings immer mit dem Fahrzeugausweis mitgetragenwerden Wer eine Felge kauft, auf diedie ersten beide Punkte nicht zutreffen, muss nach der Montage mit dem Auto zur technischen Abnahme aufs Strassenverkehrsamt. Solche Felgen benötigen eine Eignungserklä- rung des Felgenoder Fahrzeugherstellers, das «Beiblatt». Es muss im Auto mitgeführt werden (falls in der entsprechenden Rubrik im Fahrzeugausweis kein Platz mehr für die Eintragung ist). Die Spurweite eines Autosdarf nach dem Montieren nicht serienmässiger Räder umhöchstens 2 % abweichen. Der Abrollumfang der Räder muss innerhalb einer Spanne von 8 % nach unten und oben liegen. Grundlegende Infos zum Thema gibts auf der Homepage der Vereinigung der SchweizerStrassenverkehrsämter (www. asa.ch, «Merkblätter*). Wer sichweiter in die Materie vertiefen will, besteht bei der asa dieRichtlinie Nr. 2a. Weitere nützliche Webadressen: www.autotuningverband.ch (Auto Tuningund Designverband Schweiz/Liechtenstein; www.raederreifen.com; www.carfashion.ch (Online-Shop der Technomag für Tuning, Styling, Racing undZubehör, für Endkunden). cs blühend wie die Fantasien der Felgen-Enthusiasten. Die künstlerische Ader des Gesetzgebers hingegen ist, weh halt an technische Vorschriften gebunden, weniger ergiebig. Mit anderen Worten: Nicht jede Felge kann an die Achsen eines jeden Autos geschraubt werden. ...