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... der Fahrzeughalter ermöglicht, fällt ganz offensichtlich schwer. Mit einer Motion wollte die Kommission für Rechtsfragenden Bundesrat in seiner Absicht unterstützen, diesen Artikel ausdem SVG zu eliminieren. Dieser liefert die Grundlage für die telefonische Auskunftserteilungüber Namen und Adresse von Fahrzeughaltern aufgrund derAutokontrollschilder. Auch der Bundesrat stört sich daran, dasssolche Auskünfte über die Telefonnummer 111 oder über Videotex ohne besonderen Interessennachweis erteilt werden. Es bestehe die Gefahr von Missbräuchen und Persönlichkeitsverletzungen (z. B. Belästi- Nr. 3/16. Januar 1997 gung von Frauen, Adressermittlung von Ferienreisenden zur Erleichterung von kriminellenHandlungen), hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme zurMotion fest. Trotzdem kann er den Vorstoss nur in der weniger verbindlichen Form eines Postulats entgegennehmen. Grund: Einevorläufige Auswertung der durchgeführten Vernehmlassung hat ergeben, dass die generelle Aufhebung der erwähnten Bestimmung von einer Mehrheit der Vemehmlassungsadressaten, insbesondere der Kantone, abgelehnt wird. Diese Haltung werde unter anderemmit einer erheblichen Zunahme des Arbeitsaufwands für diekantonalen Strassenverkehrs- ämter und dem Hinweis begründet, wonach die bestehende Regelung das Verantwortungsbewusstsein der Fahrzeuglenker fördere und kaum Hinweise auf ...