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... Mängeln. (Quelle: DEKRA) 3 J 17,9%5 J 26,1% 7 J 31,7 1/2 Obligatorische Nachprüfungen Per 19. Februar 1992 hat der8unde$rat die Fristen für die obligatorische Nachprüfungder Strassenfahrzeuge neu festgelegt Sie gelten für alleKantone, eine ausserordentliche Vorführung bei Kantonsoder Halterwechsel Ist nicht mehr erforderlich. Personenwagen und Motorräder Skid nach der neuen Verordnung erstmals vier Jahrenach der Inverkehrsetzung zu prüfen. Danach wird eine obligatorische Kontrolle nach drei Jahren vorgeschrieben. Nachdem siebten Jahr müssen die Fahrzeuge alle zwei Jahrebeim Strassenverkehrsamt Vorfahren. Diese Regelungwurde im Interesse einer verbesserten Sicherheit erlassen,denn die technischen Mängel nehmen erfahrungsgemässbei älteren Fahrzeugen zu, während bei jüngeren Modellen die Sicherheit und Garantiedauer längere Prüfungsintervalle erlauben. Im Anschluss dazu wurde die neue Kategorie «Veteranenfahrzeuge» geschaffen, welche lediglich alle sechsJahre auf der Motorfahrzeugkontrolle erscheinen muss, sofern die Objekte älter als 30 Jahre sind und bestimmteweitere Kriterien erfüllen. So dürfen Veteranenfahrzeugedurchschnittlich pro Jahr nicht mehr als 3000 Kilometer zurücklegen, und sie haben derursprünglichen Ausführung zu entsprechen. k Ql verkehrsunsicher 9,1% erhebliche Mängel 23,6 1/2 Ql geringe Mängel 39,9 % ohne Mängel 27,4 % Grafik II: ...