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... Abwasserprozeß kam ein Oberlandesgericht bezüglich des § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu der Ansicht, — es handelte sich hierbei um Zuführung von Stoffen auf ein Nachbargrundstück, — daß Gase, Dampf, Ruß unwägbare Stoffe sind, während bekanntlich das Gegenteil der Fall ist. In diesem Prozeß wird das Reichsgericht das letzte Wort zu sprechen haben. Ein anderer Fall ist der folgende: Ein großes Hüttenwerk im Rheinland hatte eine neue Gasreinigungsanstalt angelegt; dadurch waren Cyanverbindüngen in das Abwasser und von da in den Vorfluter gelangt; darauf sollte ein großes Fischsterben in diesem eingetreten sein. Obwohl noch andere Fabriken daran schuld sein konnten, ein anderes Hüttenwerk, der Schlachthof, die Stadt selbst, die ebenfalls nicht vollständig geklärtes und gereinigtes Abwasser in den Vorfluter leiteten, so verlangte doch jeder der Fischereiberechtigten von dem ersten Hüttenwerk eine Entschädigung von 1000 Mk.! — vermutlich weil dieses das größte und reichste der Umgegend war. Selbst nach Einführung des neuen preußischen Wassergesetzes sind noch viele alte Bestimmungen und Polizeiverordnungen zur Anwendung gekommen, die gänzlich unbrauchbar sind; so in Gütersloh in Westfalen eine Polizeiverordnung vom 4. Juli 1887, die bestimmte, daß schmutzige Abwässer überhaupt nicht abgeleitet werden dürfen. Der ...