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... Vergleich, denn ein feistes Nrthel", oder „Wer will hadern um ein Echwein, der nehme eine Wnrst und laß es seyn." Nur sind diese Sprichworte wie alle anderen nur bedingt richtig nnd stellen nicht in allen Fällen der Weisheit letzten Schluß dar. Es ist falsch, sich nur um deswillen zu vergleichen, weil man den Aerger und die Aufregungen sich ersparen will, die regelmäßig mit jedem Prozeß verbunden sind. Es ist ebenso falsch, heute noch zu glauben, daß der Kraftfahrer bor Gericht nie Recht bekommt. Nach den unangenehmen Erfahrungen, die der Kraftfahrer jahrelang hat machen müssen, mag die Abneigung gegen jeden Prozeß begreiflich sein. Schließlich war die Verständnislosigkeit, mit der die deutschen Gerichte ihm vielfach gegenüber traten, kaum mehr zu überbieten. Es darf auch an dieser Stellefestgestellt werden: Es ist sicher noch nicht alles gut, es ist sicher aber vieles besser geworden. Ter Kraftfahrer kann, von Ausnahmefällen abgesehen, vor Gericht heute mit viel Verständnis, vielleicht sogar mit mehr Verständnis rechnen, als ihm manchmal lieb sein mag. Er hat es hente nicht mehr nötig, sich in jedem Falle mit dem Geschädigten oder der Versicherungsgesellschaft zu vergleichen und damit dem anderen Teil vielleicht nnr Gelegenheit zu geben, sich in das bekannte Fäustchen zu lachen. Ein Straßcnreiniger war in den Morgenstunden auf einer sonst fast ...