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... E. R. DIE BEFÖRDERUNGSSTEUER im Ausflug-, Überlsndund Mietwagenverkehr mit Kraftomnibussen und Last kraftwagen wird in der Bizone durch eine Verordnung der Fiuanzleitetelle vom 19. 4. 1948. veröffentlicht im Steuerund Zollblatt 1918, S. 107. nen geregelt. E, R. ALS RICHTZAHL FÜR KILOMETERGELD ist interes sant. daß in Niedersachsrn auf Grund eines Erlasses des Finanzministeriums die' Entschädigung für die Benutzung beamteneigenrr Wagen bei einer Jahresleistung bis an 6000 km 28 Pfennig je Kilometer und für jeden wei teren Kilometer 15.5 Pfg. beträgt. DIE ÜBERNAHME DER US - FAHRZEUGE durch die deutsche Wirtschaft erscheint weiterhin mi‘ Problemen aller Art belastet. Nach Ansicht der Hauptverwaltung der Straßen seien etwa 50 v. H. der Fahrzeuge als Schrott anzusprechen. Eine weitere Auswahl soll noch für den Verkauf ins Ausland gegen Devisen erfolgen. — Die Vertreter der hizonalen Verbind» des kfx.- Handwerks und -Hrftadels, der Kfz.-Wirtschaft nnd der Gewerkschaften beschlossen, die Mitarbeit an der in Schlangenbad ^gründeten Gesellschaft abznlrhnen. Die Verbände sind der Ansicht, daß das Alleinverfügnngsrecht über diese Fahrzeuge dem Amerika-Ausschuß des Wirtschaftsrates znfalle. Es wurden einige Arbeitsaus schüsse für diesen Fragenkomplex gebildet. £. R. DIE INTERNATIONAL MOTORS G.m.b. H. (Frankfurt a. Main) hat die Genehmigung zur ...