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... deren finanzieüe Folgen die Konsumenten mit Bestimmtheit im eigenen Portemonnaie zu spüren bekommen werden. Im Nebel gelassen hat die Landesregierung, wozu die Abgabe-Erträge schliesshch verwendet werden sollen. Zur Diskussion stehen unter anderem die Förderung alternativer erneuerbarer Energien sowie Programme zur rationellen Energieverwendung. Man darf sich jetzt schon über den zu erwartenden Geldumverteilungsmechanismus freuen, wenn für jede irgendwie als umweltfreundHch bezeichnete energietechnische Massnahme auch noch etwas vom grossen Kuchen abfallen soll. Ganz abgesehen vom immensen Verwaltungsaufwand, der damit verbunden sein wird. Noch bleibt die Hoffnung, dass der Ständerat in der Märzsession diesen Weg nicht gehen wird. Doch diese ist gering, nachdem schon die ständerätliche Energiekommission den Pfad für eine Energieabgabe geebnet hat. Was jetzt nämlich not tut, sind Vernunft und Augenmass, aber keine neue Steuer. *un schliesst sich also der Bundesrat der ständerätlichen Energiekommission an und spricht sich für eine befristete Energieabgabe von 0,2 bis 0,3 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) auf nicht erneuerbaren Energieträgernwie Erdöl, Kohle, Gas und Uran aus. Auf den Treibstoffpreis umgelegt, bedeutet das eine Verteuerung von 2 bis 3 Rappen pro Liter Benzin. Der Gesamtertrag aus diesen Einnahmen soll rund 300 bis 450 Mio Franken ...