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... kennt keine Tugend! sagt das Sprichwort. Was aber immerhin nicht heissen will, dass man immer und überall bei ihren Streichen ein Auge — oder gar beide — zudrücken soll. Wo durch solche Art des Zeitvertreibs wirkliche und ernsthafte Geiahren für Dritte heraufbeschworen werden, wie in den nachstehend erwähnten Fällen, wäre es unangebrachte Nachsicht, wenn man mit Stillschweigen darüber hinweggehen wollte. Der « Tatbestand » soll, wie vermutet, folgender sein: Am 2. Dezember wurde am Eingang eines Dorfes in der Nähe von Wil (St. Gallen) von Schuljungen ein dicker, doppe't gewundener Draht über die Strasse gespanni Zwei Herren, die im Auto von St. Gallen kamen, hätten diesen Bubenstreich beinahe mit ihrem Leben bezahlt. Ob sie das Hindernis nicht oder zu spät gewahrten — sie fuhren in den Draht hinein, wodurch der Kühlerverschluss zerstört und die Windschutzscheibe zersplittert wurde. Hätten die Insassen sich nicht geduckt, so wäre noch weit schlimmeres Unheil die Folge gewesen. Uebrigens soll der Draht am gleichen Tage schon einmal gespannt worden sein. Ein in seinem Auto des Weges kommender Arzt bemerkte die Gefahr noch rechtzeitig und konnte wohl einen Unfall vermeiden, dagegen nicht verhindern, dass an seinem Wagen eine Laterne atigeciräckt wurde., - •'*'-? ^«»t*ig-Ä Ins gleiche Kapitel gehört auch jener Fall, wo ein Automobilist beim ...