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... — Als erste Liste, die ohne genügende praktische Erfahrung aufgestellt werden musste, ist ihr ein gewisser provisorischer Charakter nicht abzusprechen. Sollte sich im Lauf der Rennsaison herausstellen, dass die Liste krasse Falscheinteilungen enthält, so kann sie immer noch abgeändert werden. Insbesondere ist dies der Fall, wenn sich etwa Angaben der Hersteller, auf denen die Einteilung beruhte, als unrichtig erweisen sollte. — Die Einteilung von Serien-Tourenwagen und Serien-Sportwagen gilt natürlich nur für diejenigen Fahrzeuge, die den 'Werkspezifikationen und den übrigen strengen Bestimmungen des Reglementes entsprechen. Beispiel: Der Ferrari 166 Mille Miglia gilt nur in seiner niederverdichteten Ausführung (8,5 :1), die mit normalem Supertreibstoff betrieben werden kann, als Seriensportwagen. Es steht natürlich jedem Konkurrenten frei, nach Reglement zugelassene Aenderungen vorzunehmen, die zur Einteilung in die Kategorie Spezial-Tourenwagen. bzw. Rennsportwagen führen. An den von Hause aus in den Kategorien der Spezial-Tourenund -Rennsportwagen eingeteilten Fahrzeugen können zusätzliche reglementarische Aenderungen ohne weiteres vorgenommen werden. — Ueber die Einteilung von Fahrzeugen, die auf der nachfolgenden Liste nicht aufgeführt sind, gibt die Zentralverwaltung des ACS Auskunft. Für 1951 sind folgende Pflichttreibstoffe ...