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... Ganz offensichtlich ist Herr Kolb ein glühender Verfechterder «germanischstrengen» Regelung an Fussgängerstreifen,wie sie in Deutschland schon Nr. 45/30. Oktober 1997 lange Gültigkeit hat und (wiemeistens) von der Schweiz etwas später übernommen wurde. Ich komme soeben von einem wunderbaren Frankreich-Urlaub zurück und konnte dort zum xten mal die «gallischlegere» Art erfahren, die etwa so lauten dürfte: Zebrastreifensind Gemälde auf der Strasse, die dem Autofahrer ganz unverbindlich empfehlen, anzuhalten, falls sich ein Fussgänger mittenauf der Fahrbahn befinden sollte. In allen anderen Fällen giltweiterfahren! Ich empfehle Herrn Kolb,einen Ausflug nach Frankreich zu machen, als Anschauungsunterricht, dass es auch weniger stur funktioniert. Weil dort der Fussgänger meistens weiss, dasser nur über den Streifen gehen sollte, wenn der Autofahrer irgendwelche Anzeichen machtanzuhalten (Lichthupe, starkes Bremsen, Handzeichen ...),kommt es kaum zu mehr groben Unfällen als mit der mindestensmissverständlichen helvetischen GesetzgebungReto Müller, Oftringen Gewissenhaft (Zum Leserbrief «Strassenverkehrsämter prüfen Fahrzeuge korrekt», «AR» 43/97) In diesem Sommer musste ich mein Fahrzeug (Ford SierraKombi 1991) prüfen lassen. Es wird stets gut gepflegt, und ichhabe alle Servicearbeiten gemäss Vorschrift ausführen lassen Im StrassenverkehrsundSchiffahrtsamt des ...