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... Dreiecke „Vor fahrt auf der Hauptstraße achten!“ oder „Halt. Yorfrhrt auf der Hauptstraße achten!“ angebracht sind. So einfach das klingt, soviel Zweifel können troftdem im Eiuzelfalle auftauchen, von denen nachstehend nur die wichtigsten besprochen werden sollen. Es ist zunächst davon ausrugeben, daß die Vorfahrt ihrer Natur nach nur dann in Frage kommen kanu, wenn beide Fahrzeuge bei gleich bleibender Geschwindigkeit im Schnittpunkt ihrer verlängerten Fahrbahnen Zusammenstößen würden, falls es keine Vorfahrtregelung gäbe, oder wie das OLG. Dresden es einmal formuliert hat: Die Tatsache des Zusammenstoßes zweier Fahrzeuge beweist regelmäßig, daß ein Fall der Vorfahrt vorlag. Negativ ausgedrückt: Ein Fall der Vorfahrt ist nicht gegeben, wenn der eine Verkehrsteilnehmer noch soweit von diesem Schnittpunkt entfernt ist, daß er mit dem anderen garnicht Zusammenstößen kann. Eine solche Verkehrslagc darf nun aber nicht dazu führen, daß der auf der Hauptstraße sich bewegende Verkehrs teilnehmer mit Volldampf drauflost braust, um nur ja noch die Straßenkreuzung als erster zu erreichen. Denn wenn ein solcher Verstoß ihm zwar auch nicht seine Vor fahrt nimmt (RG St 76, 45), so soll dies andererseits doch auch nicht zu regelwidrigem Fahren in Anspruch genommen werden. Denn die Vorfahrt soll ja gerade das reibungs lose Ineinandergreifen des Verkehrs mehrerer Straßen ...