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... Rechts rund ums Auto zu beraten und ihnen auch zu sagen, wie sie in strittigen Fällen zu ihrem Recht kommen. Viele ADAC-Mitglieder erwarteten von ihrem Club aber nicht nur Informationen durch die ADAC- MOTORWELT oder die Experten der Juristischen Zentrale, sondern sie wollten konkrete Unterstützungen auch beim zweiten Schritt: dem Gang zum Gericht. Diesen Wünschen kam der Club entgegen, indem er seinen Mitgliedern 1951 ein Rechtsschutz-Angebot zum billigeren Club-Tarif verschaffte. Die besonders günstige Club-Prämie entwickelte sich dann aber zu einer allgemeinen Marktprämie, weil sie von den Rechtsschutzversicherern ganz allgemein den Mitgliedern von Automobilclubs eingeräumt wurde. Dadurch verringerte sich der Abstand zur Normalprämie. Folgerichtig. beauftragte die ADAC-Hauptversammlung 1973 in Berlin das Präsidium, wieder einen besonders günstigen Rechtsschutz speziell für ADAC-Mitglieder zu schaffen. Das Mandat dazu war eindeutig: 91% der Mitglieder würden es begrüßen, so ergaben Meinungsumfragen eines unabhängigen Intituts, wenn der Club auch einen eigenen Rechtsschutz bieten würde. Rechtsschutz gehört zu einem Automobilclub Die verantwortlichen ADAC-Gremien interpretierten dieses Ergebnis auf der Hauptversammlung 1977 in Bad Salzuflen: »Rechtsschutz war und ist eine wesentliche Leistung eines Automobilclubs.« ...