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... verwirklicht werden muss. Schon seit längerer Zeit steht auch die Revision der Postkonzessionsgesetzgebung in Diskussion. Diese Angelegenheit spielt für das Gesellschaftswagengewerbe insofern eine nicht unwesentliche Rolle, als das Postregal ziemlich tief in das private Gewerbe hineinreicht. Art. 1 des Postverkehrsgesetzes vom Jahre 1924 gibt der Postverwaltung das ausschliesslichc Recht, Reisende mit regelmässigen Fahrten zu befördern. Somit ist der regelmässige Personentransport konzessionspflichtig. In einem Bundesratsbeschluss vom Jahre 1929 über die Erteilung von Konzessionen für regelmässige Autofahrten nach Bedarf (Postkonzession B), wird die Konzessionspflicht dahingehend umschrieben, dass ihr alle Fahrten unterstehen, deren Ausführung während mehr als 14 Tagen und wenigstens einmal wöchentlich nach dem gleichen Reiseziel beabsichtigt ist. Dabei ist der Begriff der Regelmässigkeit auch dann erfüllt, wenn die Fahrten nicht an den gleichen Wochentagen wiederholt werden. In der Praxis hat sich diese Ordnung bisher nicht gut bewährt. Sie beengt einerseits die Aktionsfähigkeit der Gesellschaftswagenbesitzer, schützt sie anderseits aber nicht vor Schmutzkonkurrenz, Preisschleuderei usw. Ausserdem schafft sie regionale Ungleichheiten, indem es oft nur auf den Standort des betreffenden Fahrzeugs ankommt, ob es der Konzessionspflicht ...