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... erklärt, der Bundesrat beabsichtige nicht, im Jahre 1943 die Volksbefragung vorzunehmen, sondern vorläufig zuzuwarten. Wie weit dabei die Opposition aus Kreisen der Automobilisten, welche in einer Ehtschliessung der Via Vita zum Ausdruck kam, an dieser Verschiebung schuld war, oder ob auch noch andere Ueberlegungen eine Rolle spielten, bleibe dahingestellt. Auf alle Fälle schien es unserer Landesbehörde ratsam, die Dinge nicht zu .überstürzen. Aus berufenem Munde wurde anlässlich des Verkehrskongresses, den das t Verkehrshaus der Schweiz» im November 1943 in Zürich durchführte,^ die„ Abstimmungf-'für ,1944Jn Aussicht gestellt. Auch später noch hörte man ähnliche Behauptungen. Dann aber kam das SBB- Sanierungsgesetz dazwischen; wogegen im Sommer 1944 das Referendum ergriffen Wurde. Noch vor dessen Zustandekommen erklärte Bundesrat Dr. Celio im Parlament, dass diesem Gesetz vordringliche Bedeutung beizumessen sei und das Volk sich dazu noch vor der Abstimmung über Art. 23ter der B. V. äussern sollte. Mit der Abstimmung vom 21. Januar 1945, die mit knappem Mehr die Annahme der SBB- Sanierung brachte, wäre eigentlich jetzt der Weg frei für diese weitere Stellungnahme des Souveräns. Doch ist inzwischen auch die Zeit etwas weitergeeilt. Was man im Jahre 1943 noch als der Weisheit letzten Schluss betrachtete, trägt heute schon wieder ein ganz anderes ...