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... des Interesses standen Zugfahrzeuge für die Artillerie. Mit der Truppenordnung von 1924 wurde der über den Ersten Weltkrieg hinaus bestehende «zivile Motorwagendienst» zur Truppengattung erhoben und die ersten Rekrutenschulen für Motorfahrer eingeführt. Seit 1924 wurde das Requisitionswesen ständig modernisiert. Die Zahl der mit Stellungsbefehlen zur Requisition bestimmten Fahrzeuge aller Art nahm mit jeder neuen Truppenordnung zu: 1924 waren es bereits 6500 Fahrzeuge, und bis ein Jahr vor der Mobilisation 1939 rechnete man mit 23 000 zu belegenden Fahrzeugen. Demgegenüber nahm sich die Vermehrung der armeeeigenen Korpsmaterialfahrzeuge von 950 im Jahre 1939 auf 4270 bei Kriegsende recht bescheiden aus. Die seit 1924 erfolgten Änderungen der Requisitionserlasse befassten sich mit der Meldepflicht der Fahrzeughalter, dem «Dienstweg» zwischen den kantonalen Motorfahrzeugkontrollen und der Armee sowie mit vielen administrativen Details. Die bei der Mobilmachung 1939 gültige Requisitionsverordnung stammte aus dem Jahr 1933: «Bei ganzem oder teilweisem Aufgebot der Armee zum aktiven Dienst hat der Fahrzeughalter sein Fahrzeug gemäss den Angaben auf dem Aufgebotszettel vollständig ausgerüstet, mit Zubehörliste und Fahrzeugausweis versehen, auf den Sammelplatz zu bringen oder durch einen Bevollmächtigten überführen zu lassen.» ...