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... währte allerdings nur kurz: Auf dem Rückweg nahm sich eine Polizeipatrouille das Taxi aus dem fremden Kanton vor und bat Müller wegen Nichttragens der Sicherheitsgurte zur Kasse. Wier so denn? Wie Automechaniker und Milchführer waren Taxichauffeure doch stets von der Gurtentragepflicht ausgenommen! Seit dem 1. Mai müssen sich auch Taxichauffeure anschnallen, sofern sie keinen Fahrgast befördern! Allerdings hielt es niemand für notwendig, die Betroffenen von der einsamen Entscheidung des Bundesamtes für Polizeiwesen (BAP) in Kenntnis zu setzen: Gut versteckt unter insgesamt 48 neuen Verkehrsregeln butterte das BAP den betroffenen Taxichauffeuren stillschweigend den bussenerheischenden neuen Artikel unter. Während allenthalben vom Trottoir-Parkierverbot gesprochen wird, erwähnt niemand diese «heimliche» Verschärfung der Gurtentragepflicht. Von Praktikern verfasst, begnügte sich das Handbuch bewusst mit einer Empfehlung. Was z. B. in einem ländlichen Betrieb möglich und wünschbar erscheinen mag, kann in der Stadt undurchführbar sein. Eine aktuelle Stellungnahme der Chauffeur-Gewerkschaft ist für September traktandiert. Vorschriften wie die erwähnte, entweder nicht praktikabel oder sonst zu einem undurchdringlichen Paragraphendschungel verkommen, gefährden die Grundlagen des Rechtsstaates, indem sie Rechtsunsicherheit verursachen und eine ganze ...