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... worden. Über eine Freigabe für Kraftzweiräder besagt die Verordnung des Ministeriums nichts. Das Polizeipräsidium muß demnach zunächst daran festhalten, daß § 84, Ziffer 4, der Verkehrsordnung für die Stadt Dresden noch zu Recht besteht, wonach für Kraftzweiräder der Straßenzug vom Pirnaischen Platz zum Postplatz (ausschließlich dieser Plätze selbst) — das ist König-Johann-Straße — Altmarkt (nörliche Fahrbahn) — Wilsdruffer Straße — und der Straßenzug Georgentor (einschließlich) bis Sidonienstraße — das ist Schloßstraße — Altmarkt (Rathausseite) — Seestraße — Prager Straße — verboten ist. Um aber eine Entscheidung hierüber herbeizuführen, hat das Polizeipräsidium durch die Kreishauptmannschaft an das Ministerium des Innern einen Bericht erstattet. Sie werden daher ersucht, Ihre Dresdener Mitglieder hiervon in Kenntnis zu setzen und ihnen die Meidung dieser Straßen bis zur Entscheidung durch das Ministerium des Innern zur Pflicht zu machen." Das Polizeipräsidium, Abteilung E, Unterschrift. Warnungen. Von der Autofalle in Wolffenbüttel, über welche bereits in Heft 7/8 berichtet wurde, wird erneut gewarnt. Der Zivilist übt seine Aufpassertätigkeit am Neuen Weg aus, und zwar von der Waldwirtschaft Antoinettenruhe bis zum Restaurant Forsthaus (am grünen Platz). In der Stadt Zittau und in der Amtshauptmannschaft Zittau wird eine ...