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... hat denn auch, -wie aus dem abgeänderten Titel schon hervorgeht, diesen Tatsachen Rechnung getragen und verschiedene Bestimmungen vorgesehen, die nicht nur das Verhalten der Fussgänger besser regeln, sondern dazu noch die notwendigen Sanktionen enthalten sollen. Das entspricht auch dem Hauptziel der Revision des MFG, das, wie der Bericht ausführt, «eine möglichst gute Handhabe zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle und zur Hebung der Verkehrssicherheit» anstrebt. Und die ebenfalls im Bericht enthaltene Feststellung, die ständig zunehmende Verkehrsdichte habe die verschiedenen Verkehrsarten enger miteinander verflochten, so dass mehr Vorschriften über den nichtmotorischen Verkehr aufgenommen werden müssten, als dies beim MFG der Fall war, weist ebenfalls darauf hin, dass diesmal auch die Fussgänger erfasst werden müssen, wenn das neue Gesetz tatsächlich sein Ziel erreichen soll. Bemerkungen zur Empfehlung für das Linksgeben getrachtet man unter diesem Gesichtspunkt die Verkehrsregeln für die Fussgänger, wie sie in Art. 43 des Vorentwurfs formuliert sind, so findet man als Neuerung zunächst folgende Bestimmung: «Ausserorts sollen sie (die Fussgänger) sich besonders in der Dämmerung, nachts und bei schlechter Witterung an den linken Strassenrand halten.» Dieser knappe und einfache Text wirft bei näherer Betrachtung einige Fragen von grundsätzlicher ...