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... einer Strasse am sträflichsten benehmen - wobei Ausnahmen wie immer die Regel bestätigen. Die seit dem 1. Juni 1994 geltende Verordnung über den Vortritt des Fussvolkes an den gelbenStreifen hat nicht bloss das unvorsichtige Aufdie-Strasse-Treten begünstigt, sondern vor allem auch den aus Autofahrersicht bemühenden Marsch in Einerkolonne. Dieser wird von den Velofahrern dazu benutzt, zu zeigen, dass man sich mit dem Fahrrad sowohl links als auch rechts vorbeischmuggeln kann. BLICKKONTAKT Die Polemik für und wider diese Vörtrittsregelung nimmtnicht ab, und man könnte zur Ansicht kommen, dass es viele Fussgänger geradezu darauf anlegen, die Autofahrer in Verlegenheit zu bringen. Es würde jedenfalls nicht schaden, wenn wenigstens jene, welche gelegentlich hinter einem Lenkrad sitzen, den Blickkontakt zum Autofahrer suchen würden, statt sich völlig teilnahmslos vom Trottoir fallen zu lassen. Einem ruhigen Verkehrsfluss wäre es zuträglich, würden sich die Fussgänger mehr Gedanken darüber machen, wo genau sie auf irgend jemanden warten sollen, wenn sie warten. Zu häufig kommt es vor, dass ein Fussgänger gerade vor dem Zebrastreifen«parkiert», und zwar ohne Absicht, diesen überqueren zu wollen. Die Folge sind verunsicherteAutofahrer Gemäss dem Statistischen Amt des Kantons Zürich nahm die Zahl der (Auffahr-)Unfälleauf der Strasse vor einem ...