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... nicht angemessen; das Ar maturenbrett ist zwar prak tisch für den Fall der Repa ratur, aber verglichen mit BMW wenig ansprechend. Die Kofferraumabdeckung ist schlicht häßlich, die Türorscnaaenstatt im Ausland verklagt. - Austauschmotor stammte aus einem Unfallfahrzeug - Gleich zweimal Pech hatte der Münchner Peter S. auf seiner letzten Urlaubsreise. Das erstemal, als er in einem kleinen Ort am Mittelmeer plötzlich mit Motorschaden liegenblieb. Der Mechaniker einer nahen Werkstatt erklärte, daß der Motor total überholt oder noch besser gleich ausge tauscht werden müsse. Herr S. entschied sich für den Aus tauschmotor, beschaffte das notwen dige Geld und konnte nach drei Tagen die Heimreise antreten. Das zweitemal Pech hatte er dann, als sein Wagen wenige Kilometer vor München erneut streikte. Konnte der neue Motor schon kaputt sein? Die Untersuchung in der autorisierten Vertragswerkstatt ergab, daß man ihm statt des Austauschmotors einen alten Motor, wahrscheinlich aus einem Unfallfahrzeug, eingebaut hatte. Wie jetzt zu seinem Recht kommen? Wie von Deutschland aus die auslän dische Werkstatt zur Rückzahlung des Kaufpreises bringen ? Bei allem Pech hat Peter S. aber auch Glück : er ist Mitglied der D.A.S. Die schaltete über ihre internationale Organisation einen erfahrenen ein heimischen Anwalt ein. Nach einem langwierigen Prozeß ...