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... dem Vorwärtsparkieren das Wort gesprochen. Da sich die vertretene Ansicht nicht in allen Teilen mit den gesetzlichen Vorschriften deckt, scheint es mir angezeigt, sich etwas eingehender mit diesem Thema zu beschäftigen, um so mehr, als sich mit zunehmendem Verkehr mancher Fahrer wieder die Frage stellt, wo und wie parkiere ich. Sehen wir zuerst, was das MFG über das « Parkieren » vorschreibt. Art. 49 VV schreibt vor: 1. Motorfahrzeuge dürfen nur am Strassenrand anhalten. Beim Verlassen des Fahrzeuges hat der Fjiihrer den. Motor abzustellen und die Bremsen anzuziehen. Das Aussteigen aus dem Fahrzeug hat, wenn möglich, auf der dem Verkehr abgewendeten Seit« zu erfolgen. 2. Motorfahrzeuge sind so aufzustellen,dass sie den Verkehr nicht stören können. Solche, die auf steilen Strassen unbeaufsichtigt stehen gelassen werden, sind durch Einschalten des der Neigung entgegengesetzten niedrigen Ganges, Anbringen eines Unterlegkeils oder Ablenken der Vorderrädergegen den Randstein usw. besonders zu sichern. Bei schweren Motorwagen und Anhängerzügen ist der Unterlegkeil stets anzubringen. 3. An engen Strassenstellen, scharfenBiegungen, auf Brücken, Fussgängerstreifen und vor Löschgerätschaftsmagazinen sowiean Haltstellen von Strassenbahnen und fahrplanmässigen Motorwagenkursen dürfenMotorfahrzeuge nicht aufgestellt werden. Grundsätzlich ist somit das Parkieren an ...