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... steht aber, dass dieVersicherer endlich die Möglichkeit haben, einen uralten Zopf abzuschneiden, nämlich die Einteilung nachschweizerischen Steuer-PS, denen für die Erhebung derAutosteuern inzwischen nur noch sieben Kantone frö- nen. Die bislang geltende Abstufung des Haftpflicht-Prä-mientarifs bis 4,09, 7,09 und 15,09 Steuer-PS hat die gänzlich ungeraden Hubraumklassen bis 803 cm 3 . 804-1392 cm 3 , 1393-2963 cm 3 und ab 2964 cm 3 ergeben. Deswegen entfallen dieheute stark verbreiteten 3- Liter-Motoren je nach Fallentweder in die oberste oder in die zweitoberste Versicherungsklasse. Um seinen Kunden die höchsten Versicherungskosten zu ersparen, hat Peugeot/Citroenseinen V6-Motor für die Schweiz von 2975 auf 2963 cm 3 reduziert. In der EU liegen die wichtigsten Tarifgrenzen bei genau 1,4 und 2 Litern Zylinderinhalt. Gerade die 2-Liter- Grenze entspricht aucheiner Usanz der Automobilindustrie, mittelgrosse Modelle mit Motoren dieses Hubraums auszustatten. In der Schweiz aber rangiertderzeit der weit überwiegende Teil aller zugelassenen Personenwagen in einer einzigen Tarifklasse, nämlich jener von 1393 bis 2963cm 3 Gegen eine weitere Tarifeinteilung nach Hubraum gibt es keine zwingenden Argumente, auch wenn andere Grundlagen durchausdenkbar sind. Aber von Steuer-PS und den entsprechend unlogischen Hubraumabgrenzungen sollten wir ...