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... Leitpfosten und Leiteinrichtungen, wie sie heute auf vielen Bundes straßen anzutreffen sind, ebenfalls die Sicht erhöhen und verbessern. Vor allem darf nicht übersehen werden, daß das Abblendlicht, ins besondere das asymmetrische Licht, eine viel größere Reichweite hat, als vielfach angenommen wird. Das Abblendlicht gewährt im all gemeinen eine Sicht bis zu 60 m. Bei einer derartigen Sichtweite kann ohne weiteres auch mit Ab blendlicht eine größere Geschwin digkeit als 50 km/h gefahren wer den. Die vorgesehene Bestimmung würde auch zu einer untragbaren Belästigung der Fahrer und Insas sen vorausfahrender Fahrzeuge führen. Der Führer eines nachfol genden Fahrzeuges wäre gezwun gen, mehr als bisher mit Fernlicht zu fahren. Es ist aber eine Erfah rungstatsache, daß beim Nachfah ren mit Fernlicht, und zwar auch bei größeren Abständen, eine Blendung im vorausfahrenden Fahrzeug durch Spiegel und blanke Metallteile eintrift. Der Gesetz geber kann doch nicht durch ein „Grundsatzgebot" diese Belästi gung, die immer wieder Gegen stand der Verkehrserziehung ist, geradezu heraufbeschwören. ÜBERHOLEN Der Entwurf: Führer von Fahrzeu gen, deren Breite zwei Meter oder deren Länge sechs Meter übersteigt, haben außerhalb geschlossener Ortschaften die Uberholabsicht durch Winkeroder Blinkerbetäti gung anzuzeigen. Der ADAC; Dieser ...