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... Wagen der vordere linke Kotflügel und die Stoßstange, am andern Wagen der rechte vordere und hintere Kotflügel und das Trittbrett. Im Moment des Wegfahrens vom Strassenrand wurde an meinem Wagen der Richtungsanzeiger nicht betätigt, was er meinem Sohne als Fehler vorwarf und deshalb jede Schuld ablehnte. Die Strasse war hell erleuchtet und breit genug, um drei Wagen anstandslos aneinander vorbeikommen zu lassen. Signale wurden -von keinem der beiden Fahrer gegeben. Wer hat für den Schaden aufzukommen? A. F in K. Antwort:. Nach Art. 75 der Vollziehungsverordnung zum MFG ist der Führer grundsätzlich verpflichtet, entweder den Richtungsanzeiger zu stellen oder aber den Arm auszustrecken, wenn er nach einer neuen Richtung abbiegt. Dieser Verpflichtung ist Ihr Sohn nicht nachgekommen, und os ist deshalb wahrscheinlich, dass er zu einer kleinen Busse verurteilt würde, wenn infolge des Zusammenstosses ein Strafverfahren durchgeführt würde. Andererseits scheint es, dass der Gegenfahrer Ihren Wagen schon auf grosse Entfernung bemerken und sehen musste, dass dieser im Begriffe war, sich gegen die Strassenmitte zu bewegen. Unter diesen Umständen hätte er nicht mit unverminderter Geschwindigkeit zufahren dürfen, sondern er hätte soweit abbremsen müssen, dass er entweder hätte links an Ihrem Wagen vorbei fahren oder aber rechtzeitig anhalten können. Auch hätte er ...