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... mit permanentem Allradantrieb. Seite 19. («AR»-Bild) Wenn sich Bündner zum Thema Autofahren auf winterlichen Bergstrassen vernehmen lassen, wissen sie, wovon sie sprechen: Bedingt durch die Topografie und die Höhenlage ihres Kantons sehen sie sich wesentlich häufiger und länger mit Schneefahrbahnen konfrontiert als die Bewohner anderer Landesteile, und das schlägt sich erwartungsgemäss in einer ausgeprägteren Autowinter-Routine nieder. Wer während vier (gelegentlich sogar bis zu fünf) Monaten jährlich gewohnt ist, rutschige, kilometerlange Steigungen und Gefälle zu meistern, kennt die physikalischen Grenzbereiche aus eigener Erfahrung, und er weiss auch meist besser als die «Flachländler» um die Fähigkeiten, die in einem Paar Schneeketten, im Antiblockiersystem oder im Vierradantrieb wirklich stecken. Um so bedeutsamer ist es deshalb, wenn der Chef der Bündner Kantonspolizei, Urs Kaufmann, die geltenden gesetzlichen Vorschriften betreffend Schneekettenobligatorium als durch die moderne Technik zumindest teilweise überholt bezeichnet. Konkret will er in seinem Zuständigkeitsgebiet dem geltenden Bundesrecht (Art. 29, Abs.l der Signalisationsverordnung SS V), wonach das blaue Signal «Schneeketten obligatorisch» ausnahmslosfür alle Motorwagen gilt, also auch für Autos mit Vierradantrieb, zumindest auf einigen Versuchsstrecken nicht ...