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... 39, 3000 Bern 13, bezogen werden. P Arch—Leuzigen und Lengnau—Pieterlen Keine UVP für bernische N5-Teilstrecken Eine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die bernischen Teilstrecken der N 5 istnach der Genehmigung der Ausführungsprojekte durch den Bund nicht mehr möglich. Hingegen bestehen für grenzüberschreitende Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Grenchner Witi Kontakte mit dem Kanton Solothurn. Mit einer Motion im Berner Grossen Rat sollte der Regierungsrat zur Durchführung einer UVP verpflichtet werden. Die beiden bernischen Teilstrecken der N 5 zwischen Biel und Solothurn (Arch-Leuzigenbzw. Lengnau-Pieterlen) waren vom Eidg. Verkehrsund Energiewirtschaftsdepartement 1987bzw. 1988 genehmigt worden. Auch wenn die Projektgenehmigung im Kanton Bern vor dem Inkrafttreten der UVP-Vorschriften erfolgt sei, müsse berechtigten Umweltanliegen Rechnung getragen werden,schrieben die Motionäre In den technischen Berichten Inserat zu den beiden Ausführungsprojekten seien die Umweltbelange gebührend geprüft und durchentsprechende Massnahmen in den Projekten berücksichtigtworden, antwortete der Regierunsrat. Zudem seien die Bauarbeiten ökologisch zu begleiten. In bezug auf das noch nicht abschliessend gelöste Problem inder Grenchner Witi - der Kanton Solothurn will für seine Schutzzone einen möglichst langen Tunnel, der auch ...