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... zu dürfen. Blöder geht's wohl kaum mehr. Man muss sich fragen, ob dies nicht bereits unter den Tatbestand des groben Unfugs fällt. Völlig absurd und ohne jeden sachlichen Zusammenhang ist dabei der Hinweis auf die prekäre Lage der Bundesfinanzen. Es ist in keiner Weise einzusehen, weshalb einfach nur wieder die Motorisierten geschröpft werden sollen. Wenn man gerade dabei ist, Hessen sich vielleicht auch noch Sondersteuern für Linkshänder, Vegetarier und Hühneraugenbesitzer solcherweise «rechtfertigen». Es geht hier nicht um den für den einzelnen kaum gross ins Gewicht fallenden Betrag, sondern um ein einfaches Ordnungsprinzip und ein Quentchen Logik. Oder was würden Sie z. B. von einem Ladeninhaber halten, bei dem Sie vor einem Jahr eine teure Skiausrüstung gekauft haben und der nun heute von Ihnen 100 Franken nachfordert, mit der Begründung, dass Sie erstens mit den Ski fahren täten und dass es ihm zweitens geschäftlich nicht gut gehe. Purer Unsinn? Gewiss. Aber das ist doch haargenau die Methode und die «Logik», die uns behördlicherseits aufgezwungen werden soll. Wer jetzt noch nicht drauskommt, möge bitte die «Automobil Revue» Nr. 53 vom 31.12.80 lesen. Auf Seite 1 und 2 ist dort die genaue Sachlage so folgerichtig und brillant erläutert, dass alle Argumente der Befürworter sich im Nichts auflösen. Wenn durchaus ein Abziehbildli her muss, dann nur, ...