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... sehen wir, dass auch die Versicherer nach oben einem Gesetz der Vielheit nachleben. Hieraus ergibt sich, dass die Versicherung an sich eine Kollektivität voraussieht und nicht nur auf Einzelnen basieren kann. Ein praktisches Beispiel erläutert dies am besten: Ein Fahrer verursacht einen Schaden, dessen Wiedergutmachung die Summe von 8000 Franken erfordert. Dazu kommen noch die Kosten, die zur genauen Ermittlung des Tatbestandes und der Prüfung der Forderungsberechtigung nötig sind, Verhandlungen, Expertisen usw., die noch rund weitere 800 Franken betragen. Nimmt man an, dass der Schadenverursacher eine Jahresprämie von 280 Franken bezahlt hat, so müssen, nur um diesen einzigen Schaden zu decken, noch weitere 21 Fahrer eine Jahresprämie von 280 Franken bezahlen und dürfen selbst keinen Schaden verursachen, da sonst die Rechnung nicht mehr stimmt Sie tut dies aber auch nicht mehr, wenn diese 21 Fahrer für schadenfreien Verlauf ihrer Versicherung -eine Rückvergütung von 10 % erhalten. In diesem Falle erfordert die Wiedergutmachung dieses Schadens schon die Jahresprämie von über 23 Fahrern. Versicherungsmassig bilden also alle Motorfahrzeughalter eine Gemeinschaft, bei welcher einer für den andern einstehen muss. Die Versicherungsgesellschaften selbst sind in ihren Entschlüssen nicht ganz frei, sondern unterstehen einer Aufsichtsbehörde, dem Eidgenössischen ...