Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... denn nach den internationalen Abkommen ist es nicht möglich, den im Ausland zugelassenen Fahrzeugen mit Spikes-Reifen die Einreise in die Schweiz zu verweigern, wenn im Immatrikulationsland derartige Reifen gestattet sind. Zudem wäre ein sofortiges Verbot schon deshalb nicht möglich, weil denjenigen Automobilisten, welche aus Gründen der Verkehrssicherheit Spikes-Reifen angeschafft haben, eine gewisse Uebergangsfrist gewährt werden müsste. Dagegen soll der Spikesund Reifenindustrie eine Frist von 2-3 Jahren eingeräumt werden, innert welcher Spikes oder Reifen zu entwickeln sind, die auf Schnee und Eis die gleiche oder annähernd die gleiche Wirkung zeigen wie die heutigen Spikes-Reifen, aber die Strassen bedeutend weniger beschädigen. Es ist deshalb vorgesehen, den BRB auf 2 Jahre zu befristen, sollte es der Industrie bis zu diesem Zeitpunkt nicht gelingen, strassenschonendere Produkte anzubieten, müsste mit einem definitiven Verbot von Spikes-Reifen gerechnet werden. Immerhin konnte man sich auf internationaler Ebene auf eine einheitliche Verwendungsdauer einigen, wobei eventuelle Verlängerungen koordiniert und wenn möglich nur für das ganze Land verfügt werden sollen. Die letztjährige Regelung, wonach die einzelnen Kantone für ihr Gebiet Verlängerungen verfügen konnten, erwies sich als nicht befriedigend, und deshalb sieht der Entwurf zum ...