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... Anders beurteilte eineSchaffhauser Richterin das Verhalten von 10 Mitgliedern derÖkogruppe «Atemlos». Diese hatten an Auffahrt 1992 aus Protest gegen die Luftverschmutzung Schaffhausens wichtige Durchgangsstrassenzusammen mit etwa 40 Kollegen während kurzer Zeit blockiertund damit den Verkehr behindert. Der Staatsanwalt hatte deswegen für sie wegen Nötigung und Verletzung von Verkehrsregeln Bussen von je 250Franken gefordert. Zwei Blockaden, die beideauf ihre Art den Verkehr behinderten, aber strafrechtlich auf ganz andere Weise geahndetwurden. Wenn sich auch die beiden Vorfälle nicht miteinander vergleichen lassen, ist dochanzumerken, dass auch im Schaffhauser Fall der Verkehrbehindert wurde. Die Bemerkung der Richterin, dass dieAutofahrer bloss etwas länger warten mussten als üblich undsie an Auffahrt ohnehin mit einem Stau rechnen müssen, ist dabei unbehelflich und zeugtüberdies von einer merkwürdigen Rechtauffassung. Nach diesem Entscheid ist nicht mehr ernsthaft wegzudiskutieren,dass in unserem Rechtsstaat Personen, die sich zum Ziel gesetzt haben, im Zeichen desUmweltschutzes den Verkehr zu behindern, vor Gericht — wenn es überhaupt soweit kommt -in aller Regel mit viel Verständnis rechnen dürfen. Wenn diese Art der Schaffhauser Rechtsprechung weiterhin Schule macht, geht das Vertrauen der Bürger in denRechtsstaat verloren. Und das kann ...