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... entwickelt hat. 2. Verkehr der Güter: Durch langfristige Handelsverträge waren die Bedingungen für den Versand der Waren von Land zu Land geordnet und weitgehend, über die Meistbegünstigungsklausel, vereinheitlicht. Das einzige zu überwindende Hindernis, der Zoll, blieb in massigen Grenzen, war bekannt und kalkulierbar. Die Währungen unterlagen keinen spürbaren Schwankungen, so dass die zwischenstaatliche Verrechnung reibungslos ermöglicht wurde. 3. Verkehr der Kapitalien: Auch ffier schrankenlose Freiheit ohne staatliche -Eingriffe, der Reiche stellte seine Ueberschüsse dem zur Verfügung, der Kapital nötig hatte; gestützt auf den allgemein anerkannten Wertmesser, das Gold, wurde gerechnet, ausgeglichen und bei Verfall zurückbezahlt. Ein ungeheures und feinnerviges System kommunizierender Röhren, von keiner patschigen Faust des Staates beeinträchtigt oder auch nur bedroht, sorgte ganz von selber für den Ausgleich von Land zu Land, von Verkehrsart zu Verkehrsart. Wer hat sich damals darum gekümmert, ob der Staat A mehr Touristen vom Lande B aufnahm als umgekehrt; ob im Zahlungsverkehr von zwei Staaten der eine oder der andere aktiv war. Ja sogar die Handelsbilanzen beanspruchten geringe Aufmerksamkeit, da selbst grosse Passiva im Verkehr mit bestimmten Ländern durch Ueberschüsse nach andern Staaten oder durch solche anderer Faktoren der ...