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... und Ausweisen geschlagen worden, welcher den interstaatlichen Reiseverkehr immer noch über Gebühr erschwert. Bekanntlich ist es der Schweiz gelungen, auf der Basis der Gegenseitigkeit bereits mit Deutschland und1 Italien Abkommen zu treffen, wonach beim Grenzübertritt mit Motorfahrzeugen aus diesen Ländern nach der Schweiz oder umgekehrt der nationale Führerschein und die nationale Verkehrsbewilligung als Ausweise durchwegs genügen und somit die internationalen Dokumente vollständig ausgeschaltet sind. (Angehörige französischer Nationalität, die in die Schweiz einreisen, benötigen — allerdings ohne Gegenseitigkeit — ebenfalls nur noch ihre nationale Verkehrsbewilligung und keinen internationalen Führerund Zulassungssehein mehr.) Man weiss dem Eidg. Justizund Polizeidepartement Dank dafür, dass es sich mit diesem ersten Erfolge nicht zufrieden gab, sondern seither darauf bedacht war, diese Erleichterung in der Autotouristik auch im Verkehr mit andern Ländern zu erzielen. Mit dieser Neuordnung des schweizerisch-österreichischen Verkehres ist ein weiterer Fortschritt in dieser Richtung Erzielt worden. Wie der Mitteilung an die Kantone zu entnehmen ist, gehen die Verhandlungen mit Oesterreich weiter, indem der allgemeine gegenseitige Verzicht auf die internationalen Ausweise im schweizerisch- österreichischen Automobilverkehr angestrebt wird. Es besteht ...