Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... rücksichtsvolles,risikoarmes Fahren fördern. Die Fahrschüler und -Schülerinnen werden somit - nach einer Übergangsfrist, die bis 1. Januar1993 läuft - einen Kurs für Verkehrssinnbildung absolvierenmüssen. Praxisbezogen lässt die VZVimmerhin zu, dass sich kleinere Kantone zusammenschliessenund Verkehrsunterricht wie auch «Straf»-Kurse gemeinsam durchführen, damit diese innerhalb einer vernünftigen Friststattfinden können. Verkehrssünder und -Sünderinnen in einem Kleinkanton müssten sonst unter Umständen Monate warten, bis genügend Kursabsolventen und -absolventinnen vorhanden wären Nachschulung Konkret vorstellen kann mansich die Kurse für die Verkehrssünder in etwa so, wie sie schonin mehreren Kantonen, einschliesslich Bern und Zürich, durchgeführt werden. Bei der Nachschulung werden drei Kategorien von Kursen unterschieden: 1. Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogengefahren sind, werden in einer Gruppe zusammengefasst. 2. Wer wiederholt dadurch aufgefallen ist, dass er die Regeln und Vorschriften nicht beachtet, wird in eine Nachschulung mit Hauptgewicht auf Verkehrstheorie eingeteilt. 3. Schliesslich wird für Fahrer und Fahrerinnen, die Mühemit dem praktischen Führen des Fahrzeugs bekunden, ein Kursin Fahrtechnik verordnet. Nach Ansicht von Alfred Trachsler, Fahrausbildungsexperte in Bern und mit der Durchführung von Theoriekursen ...