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... stellt sich heraus, dass im Zeitraum der letzten drei Jahre die Einnahmen der Bundeskasse aus den Treibstoffzöllen um runde 20 Millionen Fr. angewachsen sind. Nach dem Bundesbeschluss vom 20. Dezember 1950, der den Kantonen die Hälfte des Treibstoffzollertrages für den Ausbau ihrer Automobilstrassen zusichert, floss ihnen 1950 der Betrag von 47,590 Millionen Fr. zu. Davon waren am Jahresende 28,524 Millionen Fr. ausbezahlt, währenddem an Rückstellungen 19,066 Millionen Fr. blieben. Für 1951 steht den Kantonen ein Anspruch auf 50,016 Millionen Fr. zu, wovon am Jahresende 35,667 Millionen Fr. zur Ausrichtung gelangt waren, so dass die Rückstellungen auf 33,416 Millionen Fr. anwachsen. Ausser durch den Treibstoff weiss sich aber der Bund das Motorfahrzeug auch noch durch die Erhebung von Zöllen auf Automobilen und Motorrädern fiskalisch nutzbar zu machen. Werden auch sie mit in die Rechnung für 1951 einbezogen — wobei man sie, in vorläufiger Ermangelung offizieller Zahlen, ganz roh und überschlagsmässig auf ca. 52—53 Millionen Fr. für das vergangene Jahr schätzen kann —, dann hat also das Motorfahrzeug allein dem Bund im vergangenen Jahr mit rund 152—153 Millionen Fr. etwa 30 % seiner gesamten Zolleinnahmen verschafft. Das sind Zahlen, die für sich selbst sprechen, besonders wenn man sich der Tatsache bewusst bleibt, dass das Motorfahrzeug darüber hinaus ...