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... Signalen, die unterschiedliche Weisungen an die Verkehrsteilnehmer abgeben können. So soll beispielsweise in einem Autobahntunnel, wo üblicherweise eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern signalisiert ist, bei starkem Verkehr eine Geschwindigkeitsreduktion auf 80 oder 60 km/h - mit demselben Signal - stattfinden können. Bisher hat man sich so beholfen, dass entweder verschiedene Signale übereinander montiert wurden, wobei dann das beleuchtete Zeichen galt, oder durch mechanisch drehbare Prismenoder Klappsignale, die entweder an eine polizeiliche Autobahnleitstelle angeschlossen sind oder von Streifenwagenbesatzungen bedient werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eidgenössischen Signalisationsverordnung, was Anfang 1989 der Fall sein dürfte, sind die da und dort probeweise aufgestellten Lichtfaseroptik-Signale noch quasi «illegal», weil sie in ihrer Farbgebung mit weisser Lichtschrift auf schwarzem Grund der bestehenden Signalisationsverordnung nicht entsprechen (dort heisst es nämlich: schwarze Schrift auf weissem Grund ...). Den jeweiligen Polizeikommandos, welche das probeweise Aufstellen der «Illegalen» angeordnet hatten, kann jedoch kein Strick gedreht werden: Die Faseroptiksignale treten nämlich nie allein auf, sondern ausschliesslich in Begleitung von bisherigen Signalen. Neu sind übrigens nur die ...